ABG Allgemeine Geschäftsbedingungen für Interessent:innen und Kund:innen von Balkono
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Balkono und den Kund*innen im Zusammenhang mit der Lieferung, Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken sowie zugehörigen Geräten (im Folgenden „Balkonkraftwerk“).
2. Vertragsgegenstand
Balkono bieten die Lieferung und Installation von Balkonkraftwerken für private Haushalte an. Die Balkonkraftwerke bestehen aus Solarpanels, Wechselrichtern, Befestigungsvorrichtungen sowie der erforderlichen Verkabelung, die zur Einspeisung von Strom in das hauseigene Stromnetz benötigt wird. Zu ‚zugehörigen Geräten‘ zählen Batteriespeicher oder andere elektrische Geräte.
3. Verpflichtungen des Kunden
3.1. Verkabelung im Haus
Der Kunde verpflichtet sich, die erforderliche Verkabelung im Haus (z.B. vom Wechselrichter bis zum Zähler) durch eine qualifizierte Elektrofachkraft gemäß den gültigen Normen und Vorschriften durchführen zu lassen. Balkono übernimmt keine Haftung für die interne Verkabelung.
3.2. Richtige Absicherung im Schaltschrank
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der elektrische Anschluss des Balkonkraftwerks im Haus über eine fachgerechte Absicherung im Schaltschrank erfolgt. Dies umfasst insbesondere den Anschluss an den Sicherungskasten, die Installation eines geeigneten Fehlerstromschutzschalters (FI-Schalter) sowie eine ausreichende Absicherung gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und VDE-Normen. Balkono übernimmt keine Haftung für die fehlerhafte Absicherung oder die Ausführung der elektrotechnischen Arbeiten durch Dritte.
3.3. Stabilität des Geländers
Für die Installation der Balkonkraftwerke auf Balkon- oder Terrassenflächen trägt der Kunde die Verantwortung für die Stabilität des Geländers oder der Befestigungsfläche. Das Geländer oder die Trägerkonstruktion muss den Belastungen durch das Balkonkraftwerk (einschließlich Windlasten und anderen Umweltfaktoren) dauerhaft standhalten können. Der Kunde verpflichtet sich, die Stabilität des Geländers oder der Tragstruktur von einem qualifizierten Fachmann überprüfen zu lassen, bevor die Installation durchgeführt wird. Balkono übernehmen keine Haftung für Schäden, die aufgrund unzureichender Tragfähigkeit des Geländers oder der Befestigungsstruktur entstehen.
4. Installation und Montage
4.1. Durchführung der Installation
Die Installation des Balkonkraftwerks erfolgt durch Balkono oder von diesen beauftragte, qualifizierte Fachbetriebe. Der Kunde verpflichtet sich, den Installationstermin mit zu koordinieren und Zugang zu den relevanten Installationsorten zu gewähren.
4.2. Vorbereitung des Installationsortes
Der Kunde stellt sicher, dass der Installationsort für das Balkonkraftwerk vorbereitet ist. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung eines freien Zugangs zu den Montageflächen und zu den elektrischen Anschlüssen. Der Kunde stellt die notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks sicher.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1. Gewährleistung für das Balkonkraftwerk
Balkono gewährleistet, dass die gelieferten Balkonkraftwerke bei Übergabe an den Kunden frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen und bezieht sich nur auf den fehlerfreien Zustand der gelieferten Komponenten, nicht jedoch auf die ordnungsgemäße Installation oder den Betrieb des Balkonkraftwerks.
5.2. Haftung für Schäden
Balkono haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter oder beauftragten Fachbetriebe verursacht wurden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Installation, unsachgemäßen Betrieb oder mangelnde Wartung durch den Kunden entstehen, übernimmt Balkono keine Haftung.
6. Abnahme und Inbetriebnahme
6.1. Abnahme der Installation
Nach Abschluss der Installation erfolgt eine Abnahme durch den Kunden. Diese erfolgt durch die Prüfung, ob alle Komponenten des Balkonkraftwerks ordnungsgemäß installiert und betriebsbereit sind. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde keine Beanstandungen äußert.
6.2. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks erfolgt nach erfolgreicher Abnahme. Den Stecker des Balkonkraftwerkes muss der Kunde selbst in die Steckdose stecken.
7. Stornierung und Rücktritt
7.1. Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann bis zum Aufbau der Anlage ohne Angabe von Gründen schriftlich stornieren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung nur gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen möglich.
7.2. Stornierung durch Balkono
Balkono kann den Vertrag jederzeit stornieren, wenn wesentliche Voraussetzungen (z.B. unzureichende Tragfähigkeit des Geländers, fehlende Absicherung im Schaltschrank) nicht erfüllt sind und der Kunde diese Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
8. Datenschutz
Balkono behandelt alle Kundendaten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung von Balkono zu finden.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Gerichtsstand und anwendbares Recht Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Änderungen der AGB
Balkono behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widerspricht.